Im ersten bedeutenden Prozess im sogenannten Allgäuer Tierskandal wurden ein Vater und sein Sohn verurteilt. Der Vater erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, der Sohn muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Beide wurden für quälerische Misshandlung von Tieren verurteilt, die in den von ihnen betriebenen Milchviehbetrieben in Bad Grönenbach stattfand. Das Urteil wurde angefochten, aber der Bundesgerichtshof hat die Revisionen als unbegründet abgewiesen. Somit ist das rechtskräftige Urteil nun gültig und der Sohn wird seine Haftstrafe antreten.
Donnerstag, 3. August 2023
Das erste wichtige Verfahren im sogenannten Allgäuer Tierskandal endete mit einem rechtskräftigen Urteil. Die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen verurteilte Johann Baptist H., der 68 Jahre alt ist, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und seinen 25-jährigen Sohn Florian H. zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft.
Beide wurden wegen unterlassener grausamer Misshandlung von Wirbeltieren schuldig gesprochen.
Die Straftaten fanden in Milchviehbetrieben in Bad Grönenbach statt, die von den beiden Angeklagten geführt wurden.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, doch der Bundesgerichtshof hat die Revisionen als unbegründet abgelehnt. Somit ist das Urteil rechtskräftig und Florian H. muss seine Haftstrafe antreten.