Am 15. Juli hat die Bundespolizei im Bereich Lindau zwei Familienschleusungen entdeckt. Dabei handelte es sich um eine russische Familie mit sieben Mitgliedern sowie eine georgische Familie mit vier Mitgliedern. Die Väter der Familien hatten die Reisen organisiert und müssen sich nun wegen Einschleusens von Ausländern verantworten. Alle Strafmündigen erhielten Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts. Die Familien wurden an das Anker-Behördenzentrum Augsburg weitergeleitet. Die Bundespolizei stoppte auch eine russische Familie nahe des Lindauer Hafens und eine georgische Familie an der Grenze zu Österreich. Die Migranten waren bereits in anderen europäischen Ländern als Asylbewerber registriert.
Montag, 17. Juli 2023
Am Samstag, den 15. Juli, wurden von der Bundespolizei zwei Familienschleusungen aufgedeckt. Bei den Migranten handelte es sich um eine siebenköpfige russische und eine vierköpfige georgische Familie. Die Väter der Familien hatten jeweils die illegale Reise ihrer Angehörigen organisiert und müssen sich nun wegen des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Alle Strafmündigen erhielten Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt bzw. versuchter unerlaubter Einreise. Die Familien, die bereits in anderen europäischen Ländern als Asylbewerber registriert waren, wurden später an das Anker-Behördenzentrum Augsburg weitergeleitet.
Am frühen Morgen stoppten Bundespolizisten aus Lindau eine russische Familie ohne Ausweisdokumente in der Nähe des Lindauer Hafens. Als sie die Polizisten erkannten, versuchten die Migranten zunächst zu fliehen. Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der 46-jährige Ehemann, seine 38-jährige Ehefrau und die fünf gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis achtzehn Jahren bereits in Kroatien und Österreich als Asylbewerber registriert waren. Das Ziel der Familie war Deutschland. Die Erwachsenen stellten einen Asylantrag für sich und ihre Kinder.
Zur selben Zeit kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz an der A96 die Insassen eines Fernreisebusses aus Barcelona. Unter den Reisenden befand sich eine georgische Familie. Der 37-jährige Vater und seine 38-jährige Frau konnten gültige Reisepässe für sich und ihre beiden 12 und 16 Jahre alten Söhne vorlegen.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass die Migranten bereits in Frankreich als Asylbewerber registriert waren. Die Familienmitglieder gaben an, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen. Ihre Reisedokumente waren dafür jedoch nicht ausreichend.
Des Weiteren stellten die Beamten bei der Überprüfung fest, dass gegen den Mann bereits seit Ende 2018 ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen Betrugs vorlag. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von über 1.000 Euro nicht beglichen. Da im Vogtland Verwandte des Mannes lebten, die seine Justizschulden beglichen haben, blieb ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Der Mann war bereits 2018 einmal illegal ins Bundesgebiet eingereist.