Drei Landwirte aus Bad Grönenbach müssen sich vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Ihnen werden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt, wofür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen. Die Angeklagten betrieben einen landwirtschaftlichen Betrieb und sollen bei 32 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder notgetötet werden. Dadurch hätten die Rinder länger anhaltende Schmerzen und Leiden erdulden müssen. Von den 32 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichen Zusammenhang 18 geschlachtet und drei euthanasiert. Das Verfahren wird wegen seiner besonderen Bedeutung vom Landgericht verhandelt.
Am Montag, den 19. Juni 2023 beginnt vor dem Landgericht Memmingen ein umfangreiches Verfahren gegen drei Landwirte aus Bad Grönenbach, denen zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt werden. Georg Z. (67), sowie seine beiden Söhne Martin Z. (39) und Michael Z. (37) werden gemeinschaftlich begangene Verstöße vorgeworfen: Bei 32 behandlungsbedürftigen Rindern sollen sie nicht dafür gesorgt haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder notgetötet werden. Stattdessen hätten sie den Tieren länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Für dieses Vergehen sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls sind insgesamt sieben Verhandlungstage vorgesehen, bei denen 19 Zeugen und drei Sachverständige geladen sind. Die Berichterstattung dazu findet auf AllgäuKompass statt.