Die Stadt Füssen erhält im Rahmen des Stabilisierungshilfe-Programms 2 Millionen Euro zur Tilgung von Altschulden. Das Geld ist bereits auf dem Konto eingegangen. Die Stabilisierungshilfe ist eine staatliche Hilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Stadt Füssen muss jedoch strenge Konsolidierungsmaßnahmen durchführen und ein Haushaltskonsolidierungskonzept erstellen. Laut Bürgermeister Maximilian Eichstetter wird es jedoch noch einige Zeit dauern, bis die Stadt wieder wirtschaftlich handlungsfähig ist. Das Ziel ist, dass die Stadt Füssen in 8-10 Jahren wieder wirtschaftlich handlungsfähig wird. Die 2 Millionen Euro sollen verwendet werden, um alte Darlehen zu tilgen. Für 2023 hat die Stadt Füssen weitere 10,6 Millionen Euro beantragt. Das Budget für ganz Bayern beträgt 120 Millionen Euro. Ab 2024 wird ein Zwei-Säulen-Modell mit Stabilisierungshilfen zur Schuldentilgung und Investitionshilfen angewendet.
Die Stadt Füssen wurde in das Stabilisierungshilfe Programm aufgenommen und erhält für das Jahr 2022 rückwirkend 2 Millionen Euro, um Altlasten abzuzahlen. Das Geld ist bereits auf dem Konto eingegangen.
Die Stabilisierungshilfe ist eine staatliche Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Um von dieser Hilfe profitieren zu können, ist es wichtig, einen strengen Konsolidierungskurs einzuhalten und ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen.
Laut dem Bürgermeister von Füssen, Maximilian Eichstetter, wird es jedoch noch einige Zeit dauern, bis die Stadt wirtschaftlich handlungsfähig ist.
Ziel ist es, dass die Stadt Füssen in etwa 8-10 Jahren wieder wirtschaftlich handlungsfähig ist.
Die 2 Millionen Euro der Stabilisierungshilfe müssen zur Tilgung bestimmter alter Darlehen verwendet werden, um langfristig handlungsfähig zu bleiben.
Füssen kann damit ein altes Darlehen von 797.611€ bei der Volksbank, eine Summe von 1 Million Euro des Schweizer Franken Darlehens von 1999 bei der Sparkasse, welches in Euro umgeschuldet werden konnte, und zusätzlich eine Sondertilgung von 202.389€ eines weiteren Darlehens von 1999 bei der Sparkasse begleichen.
Dadurch spart Füssen etwa 80.000€ Zinsen pro Jahr, da kein neuer Kredit mit knapp 4% Zinsen aufgenommen werden muss.
Für das Jahr 2023 hat die Stadt Füssen 10,6 Millionen Euro beim Freistaat Bayern für Stabilisierungshilfen zur Ablöse von Altkrediten beantragt.
Der Verteilerausschuss, der aus Vertretern der Staatsministerien für Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration und kommunalen Spitzenverbänden besteht, berät über die Anträge der Landkreise, Städte und Gemeinden. Das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat entscheidet dann auf Basis dieser Beratungen.
Die Verteilerausschusssitzung für das Jahr 2023 findet voraussichtlich am 4. Oktober 2023 statt.
Das Budget für ganz Bayern beträgt 120 Millionen Euro.
Ab dem Jahr 2024 wird ein Zwei-Säulen-Modell eingeführt: Stabilisierungshilfen zur Schuldentilgung (Säule 1) und Investitionshilfen (Säule 2).
Es besteht die Möglichkeit, separate Anträge für beide Säulen zu stellen.
Für die Jahre 2022-2027 kann Säule 1 genutzt werden, während Säule 2 ab dem Jahr 2025 für Projekt- und Investitionsförderung zur Verfügung steht.
Eine Bewilligung ist nur bei fortwährendem Konsolidierungswillen und der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts gemäß dem 10-Punkte-Katalog möglich.
Die Stabilisierungshilfe kann für investive Bedarfe in die grundlegende Ausstattung der Gemeinde (insbesondere Schulen, Kindergärten, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Rathaus/Verwaltungsgebäude) verwendet werden.
Darüber hinaus kann die Stabilisierungshilfe auch zur Finanzierung von anstehenden Strukturmaßnahmen der Gemeinde (z. B. Investitionen im Rahmen der Zusammenarbeit nach KommZG) genutzt werden.