Kein Wasser aus Flüssen und Seen im Allgäu pumpen! | AllgäuHIT

Kein Wasser aus Flüssen und Seen im Allgäu pumpen!

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Allgäu ist der Wasserstand von Flüssen und Seen gesunken. Das Landratsamt Unterallgäu weist darauf hin, dass die Entnahme von größeren Wassermengen aus Flüssen und Seen grundsätzlich ohne Genehmigung verboten ist. Werden große Mengen Wasser entnommen, könnte dies negative Auswirkungen auf den Lebensraum haben. Werden kleine Wassermengen für den Gemeingebrauch verwendet, wie zum Beispiel zum Gießen des Gartens oder zum Tränken von Vieh, ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich. Jegliche gewerbliche Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern ist jedoch untersagt, sofern sie nicht vom Landratsamt genehmigt wurde.
Am Montag, den 19. Juni 2023 hat anhaltende Trockenheit auch im Allgäu zu einem niedrigen Wasserstand von Flüssen und Seen geführt. Nachdem der Landkreis Ravensburg bereits vor einigen Tagen per Verordnung die Entnahme von größeren Wassermengen aus Bächen, Flüssen und Seen untersagt hat, weist das Landratsamt Unterallgäu nun darauf hin, dass dies grundsätzlich ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.

Sonne, Wind und kein Regen haben den Boden in den letzten Wochen auch in der Region stark ausgetrocknet. Wenn jetzt große Wassermengen aus Flüssen und Seen entnommen werden, kann dies negative Auswirkungen auf den Lebensraum haben, so das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu.

Daher wird darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Wasser in großen Mengen ohne behördliche Genehmigung aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Baggerseen zu pumpen. Diese Missachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Nur wenn das Wasser beispielsweise in kleinen Mengen (für den sogenannten Gemeingebrauch) verwendet wird, wie zum Beispiel im eigenen Garten zum Gießen oder zum Tränken von Vieh, ist keine gesonderte Genehmigung vom Landratsamt erforderlich. Jegliche Entnahme von größeren Wassermengen aus oberirdischen Gewässern, einschließlich jeglicher gewerblicher Nutzung, ist jedoch verboten, es sei denn, sie wurde vom Landratsamt genehmigt.

Bei Fragen kann man sich an das Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht, wenden unter Telefon (08261) 995-354.

Der „Allgäu Kompass“ ist eine umfassende und informative Publikation, die sich auf die Region Allgäu in Deutschland konzentriert. Als Autor des „Allgäu Kompass“ ist es meine Aufgabe, den Lesern aktuelle und relevante Neuigkeiten aus dem Allgäu zu liefern.

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