Im Tierschutzskandal von Bad Grönenbach wurden heute zwei Mitarbeiter eines großen Milchviehbetriebs verurteilt. Der 34-jährige Marcel H. wurde wegen quälerischer Misshandlung von Tieren in 28 Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die 32-jährige Ursula G. erhielt wegen quälerischer Misshandlung in zwei Fällen eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen. Sie wurden verurteilt, weil sie es versäumt haben, kranke Tiere rechtzeitig behandeln zu lassen. Ursprünglich waren sechs Angeklagte beteiligt, aber vier Verfahren wurden aus prozessualen Gründen abgetrennt. Die beiden verbliebenen Angeklagten haben die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt und Reue gezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Freitag, 20. Oktober 2023
Ein weiteres Verfahren im sogenannten Tierschutzskandal endete mit der Verurteilung der beiden Angeklagten Mitarbeiter eines großen Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach. Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang verkündete heute um 12:30 Uhr die Entscheidung der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen.
Der 34 Jahre alte niederländische Staatsangehörige Marcel H. wurde wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen in 28 Fällen und wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50,00 EUR verurteilt.
Die 32 Jahre alte deutsche Staatsangehörige Ursula G. wurde wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen in 28 Fällen und quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu 80,00 EUR verurteilt.
Die Verurteilungen wegen Unterlassens erfolgten, weil die Angeklagten es versäumt haben dafür zu sorgen, dass kranke Tiere (rechtzeitig) durch einen Tierarzt behandelt wurden.
Wie bereits mitgeteilt richtete sich das Verfahren ursprünglich gegen zwei Landwirte und vier Angestellte. Nachdem gegen vier Angeklagte aus prozessualen Gründen Verfahrensabtrennungen erfolgten, wurde nur noch gegen die beiden verbliebenen Angeklagten verhandelt. Die Verhandlung gegen die anderen vier Angeklagten findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren haben die beiden Angeklagten die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt, ihr Bedauern aufgrund des den Tieren zugefügten Leids zum Ausdruck gebracht und ihr Verhalten insbesondere auch mit Zwängen, die aus innerbetrieblichen Abläufen und Vorgaben resultierten, erklärt. Diese Umstände, aber auch die Dauer des Verfahrens wurden von der Kammer im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt. Auch aufgrund der umfassenden Geständnisse konnte das Verfahren schneller als ursprünglich geplant beendet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.