Internationale Gruppe reicht Beschwerde gegen Bayer ein

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Eine internationale Gruppe von Menschenrechtsorganisationen reicht erstmals Beschwerde gegen Bayer wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze ein. Es wird kritisiert, dass Bayer die Risiken von Gensoja und Glyphosat nicht ausreichend analysiert und Schutzmaßnahmen vernachlässigt hat. Die Vorwürfe umfassen gesundheitliche Schäden, massive Abholzungen, Vertreibung von Kleinbauern und Umweltverschmutzung. Bayer bestreitet die Vorwürfe und betont seine Begleitmaßnahmen. Die Beschwerdeführer werden die Vorwürfe auf der Hauptversammlung von Bayer präsentieren. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft die Beschwerde, ein Mediationsverfahren könnte folgen. Ein Verstoß gegen die OECD-Leitsätze hat keine rechtlichen Konsequenzen. Kontakt: rbb24 Recherche, Berlin.

NGOs haben eine OECD-Beschwerde gegen Bayer eingereicht aufgrund der Verwendung von genetisch verändertem Soja und Pestiziden.

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Berlin (ots)

Ein internationale Gruppe von Menschenrechtsorganisationen hat eine Beschwerde gegen Bayer wegen der Nichteinhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht. Der Beschwerdetext wurde exklusiv von rbb24 Recherche erhalten. Diskutiert wird hier die Verantwortung des Konzerns für den Einsatz von Glyphosat und Gensoja.

Laut der Beschwerde hat Bayer nicht ausreichend die Risiken des Anbaus von Gensoja und des Einsatzes von Glyphosat analysiert und nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um mögliche Schäden zu verhindern. Die Beschwerdeführer aus Bolivien, Paraguay, Argentinien und Brasilien argumentieren, dass dies den OECD-Leitsätzen von 2011 widerspricht. Auf Anfrage von rbb erklärte Bayer, dass der Konzern die Anwendung seiner Produkte durch „umfangreiche flankierende Maßnahmen“ unterstützt. Die richtige Verwendung der Produkte des Konzerns würde weder Menschen noch der Umwelt einem untragbaren Risiko aussetzen.

Die Vorwürfe beziehen sich auf gesundheitliche Schäden durch Glyphosat, von denen Anwohner von Sojaplantagen betroffen sein sollen: höhere Raten von Schlaganfällen, Atemwegserkrankungen, Krebs und Knochenerkrankungen. Bayer betonte jedoch, dass ihnen diese Fälle nicht bekannt seien und sie auch nicht zum Produkt- und Sicherheitsprofil von Glyphosat passen würden. Glyphosat sei eines der am besten untersuchten Pflanzenschutzmittel weltweit.

Die Menschenrechtsorganisationen kritisieren auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen des umfangreichen Anbaus von Gensoja in Argentinien, Brasilien, Bolivien und Paraguay. Durch den massiven Anbau von Gensoja kam es zu jährlichen Abholzungen von der Größe von Rheinland-Pfalz. Kleinbauern wurden von ihren Flächen vertrieben, was in den ländlichen Regionen zu Ernährungskrisen führte. Schliemann-Radbruch von der Menschenrechtsorganisation ECCHR, die gemeinsam mit Misereor und vier südamerikanischen Organisationen die Beschwerde eingereicht hat, analysiert: „Indigene Gemeinden können dann oft nicht mehr genug anbauen und müssen sich Nahrungsmittel am Markt besorgen, für das ihnen das Geld fehlt. Das übersetzt sich dann in eine klare Verletzung ihrer Menschenrechte, also das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Land.“

Weitere Auswirkungen des kombinierten Anbaumodells aus Gensoja und Pestizideinsatz sind die Verschmutzung von Gewässern und die langfristige Kontamination von Böden, was dazu führt, dass Pflanzen, die nicht glyphosatresistent sind, sterben.

Bayer kommentierte dies: „Für die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den verschiedenen Ländern sind die jeweiligen staatlichen Behörden verantwortlich.“ Die Konsolidierung der Landwirtschaft erfolge weltweit unabhängig von genmodifiziertem Saatgut.

Die Beschwerdeführer werden ihre Vorwürfe auf der morgigen Hauptversammlung der Bayer AG vortragen.

Da Bayer in Deutschland ansässig ist, muss nun eine Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums die OECD-Beschwerde prüfen. Sollte die Beschwerde zugelassen werden, wird ein Mediationsverfahren eingeleitet, bei dem der Konzern und die NGOs sich auf Maßnahmen zur zukünftigen Schadensbegrenzung einigen sollen.

Ein Verstoß gegen die OECD-Leitsätze hat keine rechtlichen Konsequenzen.

Pressekontakt:

rbb24 Recherche
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30350
Fax: (030) 97 99 3-30309
Mail: rbb24recherche@rbb-online.de
Internet: www.rbb24.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell

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