Aktuelle Kriminalitätsstatistik 2023: Anstieg um 3,7 % & Rückgang im 10-Jahres-Vergleich

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Im Jahr 2023 stieg die Anzahl bereinigter Straftaten in der PKS um 1.341 Fälle oder 3,7%. Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es einen Rückgang um 3.705 Fälle oder 9%. Besonders die Körperverletzungen, Diebstähle und die Gewaltkriminalität nahmen zu. Die bereinigte Häufigkeitszahl pro 100.000 Einwohner stieg um 2,3% auf 4.005, im 10-Jahres-Vergleich jedoch um 15,6% gesunken. Die bereinigte Aufklärungsquote stieg auf 70,8%, was 5,6 Prozentpunkte über dem bayernweiten Durchschnitt liegt. Ausländerrechtliche Verstöße werden nicht mit eingerechnet. Die Gewaltkriminalität umfasst verschiedene Straftaten.Riederer betont das gute Ergebnis im Vergleich zum gesamtbayerischen Durchschnitt.

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Im Jahr 2023 wurden 37.481 (2022: 36.140) Straftaten erfasst, was einem Anstieg von 1.341 Fällen bzw. 3,7 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In einem 10-Jahres-Vergleich ist jedoch ein Rückgang um 3.705 Fälle bzw. 9,0 % festzustellen.

Die Zunahme der Fallzahlen war insbesondere auf Steigerungen in den Bereichen Körperverletzungen (682 Delikte bzw. 12,4 %), Diebstahls (592 Delikte bzw. 6,5 %) sowie Gewaltkriminalität (323 Delikte bzw. 21,6 %) zurückzuführen.

Auch die bereinigte Häufigkeitszahl stieg in Nordschwaben im Jahr 2022. Die Anzahl bereinigter Straftaten pro 100.000 Einwohner erhöhte sich um 2,3% auf 4.005 (2021: 3.916). Im 10-Jahres-Vergleich sank sie dagegen deutlich um 15,6 %. Das ist die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit zehn Jahren mit Ausnahme der pandemiegeprägten Jahre 2020 bis 2022.

„Wir haben damit erneut ein besseres Ergebnis als im hervorragenden gesamtbayerischen Durchschnitt erzielt.“ so Riederer.

Die bereinigte Aufklärungsquote stieg um 1,8 Prozentpunkte auf 70,8 % und lag deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt. Sie ist ein beeindruckender Gradmesser unserer erfolgreichen Ermittlungsarbeit.


[1] Bei allen angegebenen Werten handelt es sich um sog. „bereinigte“ Werte, d. h. ausländerrechtliche Verstöße werden nicht mit eingerechnet

[2] Gewaltkriminalität umfasst Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall, Raub, räuberische Erpressung und räuberischen Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme und Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr.


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