Bundespolizei nimmt 15 ukrainische Staatsangehörige ohne Reisedokumente fest

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Die Bundespolizei hat am Montag 15 ukrainische Staatsangehörige im Bahnhof Memmingen ohne Reisedokumente und gültige Fahrscheine festgenommen. Unter den Migranten waren eine Frau mit sechs Kindern, eine weitere Frau mit fünf Kindern und eine Frau mit ihrer Tochter. Die Ukrainer waren illegal über Ungarn, Österreich und die Schweiz nach Deutschland gereist. Eine der Frauen wurde per Haftbefehl gesucht und zahlte eine Geldstrafe, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Die Bundespolizei erstattete Anzeige wegen illegaler Einreise und Aufenthalt sowie Einschleusens von Ausländern. Die Migranten wurden an ein Anker-Zentrum überstellt.

In Memmingen hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehörige ohne gültige Reisedokumente festgenommen. Die Aktion fand am Bahnhof statt. Die Nachricht wurde von Allgäu Kompass veröffentlicht.

Donnerstag, 25. April 2024

Bundespolizei nimmt 15 ukrainische Staatsangehörige ohne Reisedokumente im Bahnhof Memmingen fest

Am Montag hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehörige im Bahnhof Memmingen ohne die notwendigen Reisedokumente sowie gültige Fahrscheine aus einem Zug geholt. Die strafmündigen Migranten erhielten Strafanzeigen.

Die Kemptener Bundespolizei wurde am Montagnachmittag von einem Zugbegleiter informiert, dass er bei der Fahrkartenkontrolle im EuroCity-Zug nach München 15 Personen ohne gültige Tickets angetroffen habe. Die Beamten stellten bei der anschließenden Personenkontrolle im Bahnhof Memmingen fest, dass alle ukrainischen Staatsangehörigen über Reisepässe verfügten, jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel sowie Zugfahrscheine.

Die Gruppe bestand aus einer 28-Jährigen mit sechs Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren, einer 46-Jährigen mit fünf Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren und einer 52-Jährigen mit ihrer 13-jährigen Tochter.

Die Ukrainer waren am 17. April von Ungarn über Österreich und die Schweiz nach Deutschland gereist. Die Polizisten fanden außerdem heraus, dass die Gruppe bereits 2022 in Deutschland war, seitdem jedoch mindestens einmal in die Ukraine zurückgereist war.

Bei der Fahndungsüberprüfung der 52-Jährigen stellten die Beamten fest, dass die Frau seit vergangenem September von der Staatsanwaltschaft Würzburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Die Ukrainerin beglich daraufhin die vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von über 200 Euro, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden.

Die Bundespolizei zeigte die Ukrainer wegen Erschleichens von Leistungen, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Die 28- und 46-jährigen Frauen müssen sich zudem wegen Einschleusens von Ausländern verantworten, die 52-Jährige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt.

Da die Migranten nicht mehr an der Grenze oder im grenznahen Raum angetroffen wurden, wurden sie am Dienstagabend (23. April) an das zuständige Anker-Zentrum weitergeleitet.

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