Bundespolizei stoppt indische Fahrgemeinschaft

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Am Sonntag, den 11. Januar, stoppte die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen eine indische Fahrgemeinschaft. Der Fahrer versuchte, zwei Landsleute ohne gültige Dokumente über die Grenze zu bringen und es wurden eine verdächtige Substanz sowie eine Machete im Fahrzeug gefunden. Die Kontrolle erfolgte auf dem Pendlerparkplatz Nesselwang. Der Fahrer konnte gültige Papiere vorzeigen, die Mitfahrer jedoch nicht. Bei der Durchsuchung des Kofferraums wurden Handschuhe mit bräunlichem Pulver und einer Machete entdeckt. Die Substanz stellte sich als Gewürzmischung heraus. Der Fahrer wurde angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung zahlen, die Mitfahrer wurden angezeigt und die Einreise verweigert.
Am Sonntag, den 11. Januar, stoppte die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine indische Fahrgemeinschaft. Der Fahrer des in Italien zugelassenen Fahrzeugs versuchte, zwei Landsleute ohne gültige Dokumente über die Grenze zu bringen. Neben dieser illegalen Handlung fanden die Beamten auch eine verdächtige Substanz sowie eine Machete im Fahrzeug.

Die Kontrolle erfolgte in den frühen Morgenstunden auf dem Pendlerparkplatz Nesselwang. Das Fahrzeug war mit drei indischen Staatsangehörigen besetzt, die angaben, auf dem Weg zu einem zweitägigen Freundschaftsbesuch in Reutlingen zu sein. Während der 34-jährige Fahrer seinen gültigen indischen Reisepass und seinen italienischen Aufenthaltstitel vorzeigen konnte, waren die Aufenthaltstitel der beiden Mitfahrer, 35 und 36 Jahre alt, bereits seit Monaten abgelaufen.

Bei der Durchsuchung des Kofferraums wurden zwei Handschuhe gefunden, wovon einer eine Tüte mit etwa 60 Gramm bräunlichem Pulver und einem Metalllöffel enthielt. Zudem entdeckten die Polizisten eine Machete mit einer Klingenlänge von 35 Zentimetern unter der Kofferraumabdeckung.

Die Machete wurde als legal betrachtet, da sie nicht zugriffsbereit transportiert wurde und der Fahrer als Metzger arbeitet, was das Mitführen des Messers erklärt. Bezüglich der verdächtigen Substanz ergab ein erster Drogenschnelltest einen positiven Befund auf Opiate, jedoch bestätigte ein anschließender Drogensubstanztest diese Ergebnisse nicht. Weitere Untersuchungen ergaben, dass es sich bei der Substanz um die indische Gewürzmischung Garam Masala handelte.

Die Bundespolizei zeigte den Fahrer wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an und verlangte eine Sicherheitsleistung von 500 Euro. Die beiden Mitfahrer wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt und schließlich wurde ihnen die Einreise verweigert.

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