Bundespolizei verhaftet afghanischen Migranten mit falscher Identität – 9. April 2024

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Am Dienstag, den 9. April 2024 wurde ein afghanischer Migrant von der Bundespolizei in Zurückschiebungshaft genommen. Der Mann hatte in drei europäischen Ländern Asylanträge gestellt und verwendete sechs verschiedene Identitäten. Er wurde im Lindauer Inselbahnhof ohne Ausweisdokumente, aber mit einer Ausreiseaufforderung aus Österreich, kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass er in Ungarn, Frankreich und Österreich Asylanträge gestellt hatte und in Deutschland bereits wegen unerlaubten Aufenthalts registriert war. Der Migrant erhielt Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt und wurde mit einem Wiedereinreiseverbot belegt, bevor er in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt gebracht wurde. Dort soll er nach Österreich zurückgeschoben werden.

Geheimnisvolle Enthüllung im Allgäu | Allgäu Kompass

Dienstag, 9. April 2024

Die Bundespolizei hat am Freitag (5. April) einen afghanischen Migranten in Zurückschiebungshaft genommen. Der Mann hatte bereits in drei europäischen Ländern Asylanträge gestellt und war den deutschen Behörden unter verschiedenen Identitäten bekannt.

In der Nacht auf Freitag kontrollierte die Bundespolizei einen afghanischen Staatsangehörigen am Lindauer Inselbahnhof. Der 24-Jährige konnte keine Ausweisdokumente vorweisen, aber trug eine Ausreiseaufforderung der österreichischen Behörden bei sich.

Bei der Befragung im Bundespolizeirevier gab der Mann seinen Namen an, aber die Beamten entdeckten, dass er unter abweichenden Personalien in Deutschland registriert war. Es stellte sich heraus, dass er absichtlich falsche Daten angab, um seine wahre Identität zu verschleiern. Insgesamt wurden sechs unterschiedliche Namen im Polizeicomputer gefunden. In Österreich war er wieder unter anderen Daten bekannt.

Es wurde festgestellt, dass der Migrant bereits in Ungarn, Frankreich und Österreich Asylanträge gestellt hatte. In Deutschland war er bereits im Jahr 2020 aufgrund seines unerlaubten Aufenthaltes registriert.

Von den französischen Behörden war er bereits mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt worden, da er wegen Gewalt-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten polizeibekannt war.

Der Afghane erhielt Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt und wurde mit einem zweijährigen Wiedereinreiseverbot für die Bundesrepublik belegt. Die Bundespolizei brachte den Migranten vor das Amtsgericht Lindau und lieferte ihn abends in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Von dort aus soll er in das für sein Asylverfahren zuständige Österreich zurückgeschoben werden.


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