Die Tierschutznovelle wird von der CSU-Fraktion kritisiert aufgrund ihrer praxisfernen Verbote, die im Bundesgesetz festgelegt sind.

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Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert Anpassungen an einem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums, um praxisgerechte Nutztierhaltung in Bayern zu ermöglichen. Sie lehnt ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen ab und fordert Übergangsfristen für Bauernhöfe. Die Fraktion kritisiert die ideologiegetriebene Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung und betont die Wichtigkeit eines respektvollen Umgangs mit Tieren. Sie warnt vor einem massiven Strukturwandel in der bayerischen Tierhaltung und fordert, dass die Kombinationshaltung beibehalten wird. Experten warnen davor, dass der Referentenentwurf viele Bauernhöfe in Bayern in Existenznot bringen könnte.

Die CSU-Fraktion kritisiert praxisferne Verbote des Bundes in der Tierschutznovelle

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

München (ots)

Um auch künftig eine praxisgerechte Nutztierhaltung in Bayern zu ermöglichen, fordert die CSU-Fraktion im Landtag die Bundesregierung auf, Anpassungen an dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzunehmen. Die Landtagsfraktion spricht sich unter anderem gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen aus und verlangt bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes den ohnehin stattfindenden Umstieg auf Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung zu berücksichtigen. Nach dem Willen der Fraktion braucht es neben rechtssicheren Rahmenbedingungen auch angemessene Übergangsfristen, um einen drohenden Strukturbruch insbesondere zum Nachteil kleinerer bäuerlicher Familienbetriebe abzuwenden.

Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Alexander Flierl:

„Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf ist nicht praktikabel und würde bei Umsetzung einen massiven Strukturwandel in der bayerischen Tierhaltung zu Folge haben. Er ist in der derzeitigen Fassung inakzeptabel und daher abzulehnen. Die Nutztierhaltung muss auch künftig als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes anerkannt werden. Insbesondere muss die Kombinationshaltung in der bisher in Bayern praktizierten Form auch weiterhin möglich sein und darf nicht mit der ganzjährigen Anbindehaltung gleichgestellt werden.“

Dazu die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Petra Högl:

„Die ideologiegetriebene Landwirtschaftspolitik der Ampel lässt jegliche Planungssicherheit und Wertschätzung für unsere Landwirte vermissen. Die Agrarpolitik sollte unsere Bäuerinnen und Bauern nicht behindern und verunsichern, sondern bei ihren wichtigen Aufgaben – wie der Erzeugung von Lebensmitteln und dem Erhalt von Biodiversität – unterstützen. Hier werden erneut die vielfältigen Leistungen, die die bäuerlichen Betriebe für uns alle erbringen, missachtet.“

Dazu Dr. Petra Loibl, Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie des Umweltausschusses:

„Als Tierärztin und Landwirtin ist es mir wichtig, für einen achtsamen, respektvollen und zugleich artgemäßen Umgang mit Tieren zu sorgen. Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums bedeutet eine dramatische Zäsur für die Rinderhaltung und spiegelt die Wirklichkeitsferne der Entscheidungsträger wider. Die geplante Bestimmung zur Anbindehaltung ist unrealistisch und entzieht mehr als zehntausenden kleinen Betrieben in Bayern die Existenz. Damit wird von heute auf morgen ein Strukturbruch provoziert, der auch die Betriebe betrifft, die heute bereits erfolgreich die Kombinationshaltung betreiben.“

Pressekontakt:

Sebastian Kraft
Pressesprecher
E-Mail: sebastian.kraft@csu-landtag.de

Michaela Lochner
Stv. Pressesprecherin
E-Mail: michaela.lochner@csu-landtag.de

Teresa Persard
Pressereferentin
E-Mail: teresa.persard@csu-landtag.de

Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell

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