EGMR-Urteil: Deutsche Umwelthilfe kämpft für Klimaschutz – News aus Berlin

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil für den Klimaschutz gefällt. Die Richter bestätigten, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem Gerichtshof gegen die Bundesregierung klagen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßt das Urteil und betont, dass auch die Klage gegen die Bundesregierung in Deutschland Erfolg haben könnte. Die Entscheidung kann Konsequenzen für das Klimaschutzgesetz haben, das nach Ansicht der DUH zu lasch ist. Kontakt: Jürgen Resch, resch@duh.de, Pressekontakt: 030 2400867-20, presse@duh.de.

– Neue Entwicklung: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte trifft wegweisende Entscheidung
– Historisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgt für Aufsehen
– Sensationelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte macht Schlagzeilen
– Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte setzt wegweisendes Signal mit bahnbrechender Entscheidung
– Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte löst kontroverse Reaktionen aus

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der Menschenrechtsbeschwerde der Schweizer Klimaseniorinnen wurde stattgegeben. Die Entscheidung des EGMR kann auch für Deutschland Konsequenzen haben, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt derzeit neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem EGMR auf ähnliche Weise gegen die Bundesregierung und für ambitionierteren Klimaschutz klagen. Der Gerichtshof hatte die Entscheidung in diesem Verfahren so lange ruhend gestellt, bis über das Verfahren der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden ist.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ist ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz und zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat. Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen. Zwar beteuert die Bundesregierung, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen zu wollen, neueste Untersuchungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen belegen allerdings, dass das 1,5-Grad-Budget für Deutschland bereits aufgebraucht ist. Das ist nicht akzeptabel und widerspricht den Menschenrechten. Anstatt wie von den Ampelparteien geplant, sollte das bestehende Klimaschutzgesetz nicht entkernt, sondern umgekehrt konsequent umgesetzt und die Zielvorgaben verschärft werden.“

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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