Ehrenamt als Verwaltungsrichter im Landkreis Ostallgäu – Bewerbungsfrist bis 1. August 2024

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Der Landkreis Ostallgäu sucht engagierte Bürger für das Ehrenamt als Verwaltungsrichter. Interessierte können sich für die Amtszeit von 2025 bis 2030 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 1. August 2024. Die Verwaltungsrichter kontrollieren Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, die Bürgerrechte betreffen. Die Mitwirkung von Laienrichtern ist wichtig, da sie gemeinsam mit Berufsrichtern über Urteile entscheiden. Die ehrenamtlichen Richter nehmen an Verhandlungen teil und tragen eine gleichwertige Verantwortung. Bewerbungen sind beim Landratsamt Ostallgäu einzureichen, alle Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises verfügbar. Der Kreistag entscheidet über eine Vorschlagsliste, die an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wird.

Der Landkreis Ostallgäu ist auf der Suche nach tatkräftigen Bürgern, die sich ehrenamtlich als Verwaltungsrichter engagieren möchten. Mach mit und unterstütze die Gemeinde! | Allgäu Kompass

Mittwoch, 8. Mai 2024

Der Landkreis Ostallgäu lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, sich für das Ehrenamt als Verwaltungsrichter zu bewerben. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben sie die Möglichkeit, an den Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mitzuwirken. Zuständig für den Landkreis ist dabei das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg.

Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter endet am 31. März 2025. Interessierte, die das Ehrenamt für den Zeitraum von 2025 bis 2030 übernehmen möchten, können ihre Bewerbung bis zum 1. August 2024 beim Landratsamt Ostallgäu einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu den Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.ostallgaeu.de verfügbar.

Nach dem Bewerbungsschluss erstellt der Landkreis eine Vorschlagsliste, über die der Kreistag entscheidet. Diese Liste wird dann an das Verwaltungsgericht weitergeleitet, wo ein Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für den genannten Zeitraum bestimmt.

Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu kontrollieren, die die Rechte der Bürger betreffen. Da die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens entscheiden, ist die Mitwirkung von Laienrichtern neben den Berufsrichtern von großer Bedeutung. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nehmen an mündlichen Verhandlungen teil und entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Urteilsfindung. Ihre Stimme und Verantwortung sind dabei gleichwertig.


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