Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss bei Füssen erwischt

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Ein Fahrzeuglenker wurde am Grenztunnel Füssen von Bundespolizisten gestoppt. Der türkische Staatsangehörige stand unter Drogeneinfluss und führte Betäubungsmittel und nicht zugelassene Arzneimittel mit sich. Außerdem hatte er eine große Menge Bargeld und eine teure Herrenuhr bei sich. Obwohl er gültige Dokumente für sich selbst und das Fahrzeug vorlegen konnte, war der Fahrer äußerst nervös und hatte gerötete Augen. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten Kokain und nicht zugelassene Potenzmittel. Die Uhr, die sich als Fälschung herausstellte, wurde konfisziert. Der Fahrer wurde wegen mehrerer Delikte angezeigt und durfte nicht weiterfahren.

Donnerstag, 26. Oktober 2023

Bundespolizisten haben am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen Fahrzeuglenker gestoppt, der unter Drogeneinfluss stand. Der türkische Staatsangehörige führte außerdem Betäubungsmittel und nicht zugelassene Arzneimittel, eine erhebliche Bargeldsumme sowie eine teure Herrenuhr mit sich.




Die Bundespolizisten aus Kempten hielten ein in Österreich zugelassenes Auto in der Kontrollstelle an. Der türkische Fahrer, der in Reutte wohnhaft ist, konnte gültige Dokumente sowohl für sich selbst als auch für das Fahrzeug vorlegen. Dennoch war der Mann äußerst nervös und hatte gerötete Augen.


Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten eine kleine Menge weißes Pulver und 19 Einheiten eines in Deutschland und der EU nicht zugelassenen Potenzmittels. Ein Drogentest bei dem 34-Jährigen verlief positiv auf Kokain.


Zusätzlich entdeckten die Beamten etwa 7.000 Euro Bargeld sowie eine Breitling-Herrenuhr im Wert von rund 7.000 Euro. Die Seriennummer der Uhr wies auf eine Fahndungsnotierung hin, die als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen sollte. Die Bundespolizisten leiteten den Fall an die Grenzpolizei Pfronten weiter.


Die bayerischen Polizisten konfiszierten das Pulver, das sich als Kokain herausstellte, und die nicht zugelassenen Potenzmittel. Der Fahrer wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz sowie Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt. Der Beschuldigte kam später auf freien Fuß, durfte aber weiterhin nicht Auto fahren.


Die Untersuchung der Uhr ergab, dass die komplette Serie dieses Modells zur Sicherstellung im Fahndungssystem ausgeschrieben war. Trotzdem handelte es sich bei der Breitling des 34-Jährigen um eine Fälschung aus der Türkei, wie die Polizisten anhand verschiedener Merkmale bestätigen konnten. Das Bargeld durfte der Beschuldigte behalten, da er die Abhebung von seinem Girokonto nachweisen konnte.


 




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