Freitag, 3. Mai 2024: Versuchter Totschlag in Buchloe – Teenager in Haft

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Am 25. April 2024 kam es in Buchloe zu einem schwerwiegenden Vorfall, bei dem ein 17-jähriger Jugendlicher mit einer Schreckschusswaffe in die Luft feuerte und dann einem 18-jährigen mit einem Messer verletzte. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht und war zum Glück nicht in Lebensgefahr. Die Polizei vermutet, dass ein Rauschgiftgeschäft die Ursache für die Auseinandersetzung war und hat den 17-jährigen Tatverdächtigen festgenommen. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Kempten geleitet, um den Hintergrund der Tat aufzuklären. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

17-Jähriger in Haft wegen mutmaßlichem Tötungsdelikt in Buchloe | Aktuelle Meldung von AllgäuKompass

Freitag, 3. Mai 2024

Am Donnerstag, dem 25. April 2024, ereignete sich im Buchloer Westen eine schwerwiegende Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden. Während des Vorfalls gab ein 17-jähriger Jugendlicher zunächst Warnschüsse ab und verletzte dann einen 18-Jährigen mit einem Messer im Bauch.




Augenzeugen riefen die Polizei, die mit einer großen Anzahl von Beamten nach dem Täter suchte, der mit einem silbernen Fahrrad vom Tatort flüchtete. Der verletzte 18-Jährige wurde notärztlich versorgt und ins Krankenhaus gebracht, wo glücklicherweise keine Lebensgefahr bestand.


Die ersten Ermittlungen der Polizeiinspektion Buchloe und des Kriminaldauerdienstes Memmingen legten nahe, dass ein Drogengeschäft der Auslöser für den Streit gewesen sein könnte. Das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizei Kaufbeuren übernahm die weiteren Ermittlungen.


Nach gründlichen Untersuchungen identifizierten die Beamten einen 17-jährigen Jugendlichen als Verdächtigen. Er wurde am Donnerstag aufgrund eines Haftbefehls wegen des Verdachts des versuchten Totschlags festgenommen und in Haft genommen.


Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Kempten geleitet und sollen zu einer vollständigen Aufklärung der Hintergründe und Umstände dieser schwerwiegenden Tat führen.


 


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