Grenzpolizei Lindau findet erfolgreich Drogen- und Waffenlager

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Bei einer Kontrolle auf der Autobahn A96 Richtung München hat die Grenzpolizei Lindau Waffen und Drogen sichergestellt. Zunächst wurde ein 69-jähriger griechischer Fahrer mit bulgarischer Zulassung angehalten. Das Fahrzeug war jedoch weder versichert, noch waren die Kennzeichen gültig. Gegen den Fahrer und den Halter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei einer weiteren Kontrolle wurde bei einem 30-jährigen bulgarischen Fahrer ein Elektroschocker in Form einer Taschenlampe und ein Springmesser gefunden. Beide Gegenstände sind verbotene Waffen. Ein 43-jähriger Finne wurde zu Fuß kontrolliert und bei ihm wurden verbotene getrocknete Pilze gefunden. Gegen ihn wurde eine Sicherheitsleistung für das Strafverfahren erhoben.

Donnerstag, 10. August 2023

Bei mehreren Kontrollen auf der Autobahn A96 in Richtung München konnten Waffen und Drogen von der Grenzpolizei sichergestellt werden.



Fahnder der Grenzpolizei Lindau hielten am Mittwochmittag auf der BAB 96 Richtung München einen Audi mit bulgarischer Zulassung an. Der 69-jährige griechische Fahrer habe das Fahrzeug von einem Freund geliehen, welcher in Deutschland wohnt. Die Beamten überprüften das Fahrzeug und stellten fest, dass die Zulassung und die angebrachten Kennzeichen bereits seit Anfang des Jahres nicht mehr gültig sind. Eine Versicherung konnte der Fahrer ebenfalls nicht vorweisen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten gegen den Fahrer und den Halter ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Bei einer weiteren Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten bei einem 30-jährigen bulgarischen Fahrzeugführer eine Taschenlampe fest, welche die versteckte Funktion eines Elektroschockers hatte. Im Fahrzeug befand sich zudem noch ein Springmesser, welches zugriffsbereit neben dem Fahrer lag. Da es sich bei den Gegenständen um verbotene Waffen handelt, ermitteln die Beamten nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der 30-jährige Bulgare musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Bereichs hinterlegen. Am frühen Abend kontrollierten die Fahnder am Grenzübergang einen 43-jährigen Finnen, welcher zu Fuß unterwegs war. Aufgrund seines Verhaltens durchsuchten die Beamten den Mann und fanden mehrere Verpackungen mit getrockneten Pilzen. Die Fahnder überprüften diese und stellten fest, dass sie verboten sind und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Der 43-Jährige musste eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren zahlen. (GPS Lindau)




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