Radikale Islamisten in Hamburg: Rechtsstaat gegen Muslim Interaktiv

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Der Rechtsstaat kann radikalen Islamisten entgegenwirken, obwohl Kundgebungen wie die in Hamburg oft legal sind. Bei der Gruppe Muslim Interaktiv, die die Veranstaltung organisierte und die Scharia über das Grundgesetz stellen will, könnte ein Vereinsverbot gerechtfertigt sein. Konkrete Hinweise auf schwere Straftaten sind nötig, um solche Veranstaltungen zu verbieten. Das Straubinger Tagblatt berichtet über diese Entwicklungen und kann bei Fragen kontaktiert werden: Markus Peherstorfer, Telefon 09421-940 4441, E-Mail politik@straubinger-tagblatt.de. Original-Content von Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell.

Radikale Islamisten haben keine freie Hand im Rechtsstaat und können nicht ungestraft agieren.

Straubinger Tagblatt

Straubing (ots)

Wie anderen Extremisten ist der Rechtsstaat radikalen Islamisten aber keineswegs wehrlos ausgeliefert. Wahrscheinlich war die Kundgebung in Hamburg unter den geltenden Gesetzen tatsächlich nicht zu verbieten. Dazu braucht es konkrete Hinweise auf zu befürchtende schwere Straftaten. Bei der Gruppierung Muslim Interaktiv, die hinter der Veranstaltung steht, dürfte es hingegen anders aussehen. Sie tritt offensiv dafür ein, das Grundgesetz durch die Scharia zu ersetzen. Dieses Bestreben, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sollte reichen, um ein Vereinsverbot zu begründen.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
politik@straubinger-tagblatt.de

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