Ukraine und Europa: Abkommen ohne Beistandspflichten – Mitteldeutsche Zeitung

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Die Ukraine erhält mit den europäischen Abkommen keine Garantie auf Beistand, da sie hauptsächlich Absichtserklärungen enthalten. Es besteht keine Beistandspflicht, und die Abkommen können gekündigt werden, insbesondere bei einem Präsidentschaftswechsel in den USA. Das deutsch-ukrainische Abkommen hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Nato hat die Ukraine bewusst nicht aufgenommen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete über diese Entwicklungen. Kontaktdaten: Marc Rath, Mitteldeutsche Zeitung, Telefon: 0345 565 4200, E-Mail: marc.rath@mz.de. Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell.

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet über das Sicherheitsabkommen zwischen den USA und der Ukraine.

Mitteldeutsche Zeitung

Halle/MZ (ots)

Eine Garantie auf Beistand allerdings bekommt die Ukraine mit den Abkommen nicht: In den bisher bekannten europäischen Varianten sind vor allem Absichtserklärungen enthalten. Beistandspflichten kommen darin nicht vor – dann hätte auch gleich die Nato die Ukraine aufnehmen können, was mit Bedacht nicht geschehen ist. Und: Abkommen können gekündigt werden. Das deutsch-ukrainische sieht dafür einen Vorlauf von sechs Monaten vor. Insbesondere im Falle eines Präsidentschaftswechsels in den USA nach der Wahl im November könnte das angeblich stärkste aller Sicherheitsabkommen sich bald wieder in Luft auflösen.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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