Bundespolizei bringt zwei Migranten in Abschiebehaft

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Am 23. März hat die Bundespolizei zwei türkische Migranten in Zurückschiebungshaft genommen. Die Männer wurden am Bahnhof Lindau-Reutin ohne die erforderlichen Dokumente erwischt, obwohl sie sich bereits in Österreich im Asylverfahren befanden. Einer hatte eine österreichische Asylkarte, die nicht zur Einreise berechtigte, und der andere hatte keinen Ausweis. Der 23-Jährige war bereits 2022 nach Deutschland eingereist und wurde mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Der 24-Jährige hatte in Österreich Asyl beantragt, das jedoch abgelehnt wurde. Sie erhielten Anzeigen wegen illegaler Einreise und Aufenthalt. Der 23-Jährige musste eine 1.200-Euro-Sicherheitsleistung hinterlegen und der 24-Jährige erhielt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Beide wurden in die Abschiebehafteinrichtung überführt, um sie nach Österreich zurückzubringen.

Die Bundespolizei hat zwei Männer in Gewahrsam genommen und in einer Abschiebehaftanstalt untergebracht. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen einer polizeilichen Aktion. Mehr dazu auf Allgäu Kompass.

Dienstag, 26. März 2024

Bundespolizei bringt zwei Männer in Abschiebehaftanstalt

Am Samstag (23. März) hat die Bundespolizei zwei türkische Migranten in Zurückschiebungshaft eingeliefert. Die Beamten hatten die beiden Männer, die sich bereits in Österreich im Asylverfahren befinden, am Freitagmorgen (22. März) ohne die zur Einreise notwendigen Dokumente im Bahnhof Lindau-Reutin ertappt.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte zwei türkische Staatsangehörige. Der 23-Jährige konnte nur seine österreichische Asylverfahrenskarte vorlegen, welche nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Der 24-Jährige hatte keinen Ausweis bei sich.

Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 23-Jährige erstmals im Oktober 2022 nach Deutschland eingereist war und einen Asylantrag stellte, obwohl er sich bereits in Österreich im Asylverfahren befand. Im Juni 2023 war er ins Nachbarland abgeschoben und mit einer einjährigen Wiedereinreisesperre belegt worden.

Weiterhin fanden die Beamten heraus, dass der 24-Jährige im Jahr 2022 in Österreich einen Asylantrag gestellt hatte. Das Verfahren wurde mittlerweile negativ beschieden. Seitens der österreichischen Ausländerbehörden lag bereits eine Entscheidung über die Rückkehr ins Heimatland vor.

Der 23-Jährige gab den Beamten gegenüber an, dass er auf dem Weg zu Familienangehörigen nach Hannover war. Der 24-Jährige hingegen machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Migranten erhielten jeweils eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes. Der 23-jährige Mann musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro hinterlegen.

Die Bundespolizisten belegten den 24-Jährigen mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik.

Die Beamten führten beide Türken dem Richter vor und lieferten sie am Samstagabend die Abschiebehafteinrichtung Hof ein, um die Zurückschiebung in den für die Asylverfahren zuständigen Staat Österreich zu sichern.

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