Die Bayern Polizei führt Durchsuchungen in Bayern im Rahmen des bundesweiten Aktionstags zur Bekämpfung von Frauenfeindlichkeit im Internet durch.

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In Bayern werden immer mehr Frauen und Mädchen in sozialen Medien mit Belästigungen und Bedrohungen konfrontiert. Eine bundesweite Aktion gegen Frauenfeindlichkeit führte zu Ermittlungen und Durchsuchungen in ganz Bayern. Die Maßnahmen basierten auf Straftaten im Zusammenhang mit frauenfeindlichen Beleidigungen und Volksverhetzung, insbesondere gegen Politikerinnen. Die Verantwortlichen heben hervor, dass diese Art von Gewalt die Gleichberechtigung und die Meinungsfreiheit gefährden. Bei den Verdächtigen handelt es sich um acht Männer und zwei Frauen im Alter von 24 bis 68 Jahren. Die Maßnahmen wurden in verschiedenen Polizeipräsidien Bayerns durchgeführt.

Durchsuchungen der Bayerischen Polizei im Rahmen des bundesweiten Aktionstages gegen Frauenfeindlichkeit im Internet in Bayern

Bayern, München – Im Hinblick auf neue Kommunikationsformen, insbesondere in den sozialen Medien, sehen sich zunehmend mehr Frauen und Mädchen mit Belästigungen, Stalking und Bedrohungen konfrontiert. Ein Mangel an Respekt, insbesondere aber auch geschlechtsspezifische verbale und physische Angriffe, sind mittlerweile fast täglich in unserer Gesellschaft sowohl analog als auch digital feststellbar.

Im Rahmen einer bundesweiten koordinierten Aktion zur Bekämpfung von Frauenfeindlichkeit haben Ermittler in ganz Bayern heute Gefährderansprachen, Vernehmungen und Durchsuchungen unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft München sowie des Bayerischen Landeskriminalamts durchgeführt.

Bayern beteiligt sich am bundesweiten Aktionstag der Projektgruppe gegen Frauenfeindlichkeit im Internet (PG BFI) des Bundeskriminalamtes (BKA), der deutlich machen soll, dass Frauen sich zu jeder Zeit und an jedem Ort, ob in der realen oder digitalen Welt, sicher fühlen können müssen.

Den heutigen Durchsuchungen lagen Straftaten nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung von Straftaten), § 185 StGB (Beleidigung), § 188 StGB (Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) zu Grunde, jeweils in einem frauenfeindlichen Kontext.

Bei vielen der Straftaten handelt es sich um persönliche Beleidigungen und volksverhetzende Appelle auf verschiedenen Social-Media-Plattformen gegen Politikerinnen.

„Beschimpfungen, Drohungen und sexistische geschlechtsspezifische Gewalt werden immer extremer. Sie greifen das Grundrecht auf Gleichberechtigung, insbesondere der Frauen, an. Das ist inakzeptabel.“, so Guido Limmer, Polizeivizepräsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.

„Es ist unerträglich, dass Mädchen und Frauen Opfer von Anfeindungen und sogar Straftaten aufgrund ihres Geschlechts werden. Besonders problematisch ist es dort, wo Frauen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihres politischen Engagements mehrfach diskriminiert werden. Hier ist es wichtig, deutlich Position zu beziehen – für uns alle.“, sagt Michael Weinzierl, Bayerischer Beauftragter gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus.

David Beck, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz, kommentiert: „Die Bedrohung, die von Hassreden für unsere Demokratie ausgeht, darf nicht unterschätzt werden. Wer gegen Frauen und insbesondere Politikerinnen wegen ihres Beitrags zur Meinungsbildung in dieser Weise hetzt, muss mit konsequenter Strafverfolgung rechnen.“

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um acht Männer und zwei Frauen im Alter von 24 bis 68 Jahren.

Die Maßnahmen in Bayern am 07. März 2024 erfolgten wie folgt:

  • Polizeipräsidium Oberbayern Nord, Landkreise Freising und Erding – 2 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Oberpfalz, Landkreise Tirschenreuth und Neumarkt in der Oberpfalz – 2 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Mittelfranken, Städte Bamberg und Fürth – 2 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Schwaben Nord, Stadt und Landkreis Augsburg – 2 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Unterfranken, Landkreise Schweinfurt und Würzburg – 2 Beschuldigte

Bitte richten Sie Rückfragen zu den einzelnen Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständigen Polizeipräsidien oder an die Generalstaatsanwaltschaft München.

München, 07. März 2024

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