NDR siegt vor Gericht gegen Julian Reichelt – OLG Hamburg Urteil

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Der Norddeutsche Rundfunk hat im Gegendarstellungs-Streit mit Julian Reichelt vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewonnen. Die Sendung „Reschke Fernsehen“ muss keine Gegendarstellung des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs ausstrahlen. Reichelt hatte eine Gegendarstellung in fünf Punkten gefordert, die jedoch vom OLG Hamburg abgelehnt wurde. Das Landgericht Hamburg hatte zunächst eine Gegendarstellungsverfügung erlassen, die jedoch im Berufungsverfahren aufgehoben wurde. Das OLG entschied, dass Reichelts Forderung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Gegen das Urteil des OLG Hamburg ist keine weitere rechtliche Anfechtung möglich. Der NDR konnte sich somit in diesem Streit durchsetzen.

„Reschke TV“: NDR siegt in juristischem Streit gegen Julian Reichelt

NDR Norddeutscher Rundfunk

Hamburg (ots)

Der Norddeutsche Rundfunk hat im Streit mit Julian Reichelt einen juristischen Sieg errungen. Die Sendung „Reschke Fernsehen“ muss eine von Julian Reichelt geforderte Gegendarstellung nicht ausstrahlen. Die Ausgabe der ARD-Sendung im Februar 2023 mit dem Titel „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“ beschäftigte sich mit Vorwürfen des Machtmissbrauchs gegen den ehemaligen „Bild“-Chef.

OLG Hamburg: Erfordernisse von Reichelts Antrag nicht erfüllt

Reichelt verlangte daraufhin eine Gegendarstellung in fünf Punkten. Das Landgericht Hamburg erließ eine Gegendarstellungsverfügung, welche im September letzten Jahres bestätigt wurde (Az.: 324 O 91/23). Der NDR legte Berufung ein und setzte sich nun in der nächsten Instanz durch: Das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung des Landgerichts auf und wies den Antrag zurück (Az.: 7 U 6/24).

Das OLG folgt der Argumentation des NDR, dass die geforderte Gegendarstellung von Julian Reichelt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel möglich.

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