Sensationsurteil gegen BUNTE: Gericht verbietet Bericht über Jürgen Klopp

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Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat dem Magazin „BUNTE“ die Berichterstattung über die privaten Wohnverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt. Das Gericht entschied, dass die veröffentlichten Details seine Privatsphäre verletzen und nur die Neugier der Leser befriedigen. Trotz der Argumente der Anwälte von Burda wurde das Verbot aufrechterhalten. Prof. Dr. Christian Schertz, Rechtsanwalt bei Schertz Bergmann, vertrat den Antragsteller erfolgreich. Kontakt: Prof. Dr. Christian Schertz, Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB, Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin, Tel.: 030 88 00 150, E-Mail: cs@schertz-bergmann.de. Originalartikel von Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell.

Aktuelle Meldung: Jürgen Klopp siegt im Rechtsstreit mit der Zeitschrift BUNTE

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat mit einem Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin „BUNTE“ die Berichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt. Dies schließt auch die Titelseite der „BUNTE“ vom 01.02.2024 ein. Die Gerichtsentscheidung wurde nach einer ausführlichen Anhörung der Anwälte von Burda getroffen, die mit ihren Argumenten nicht überzeugen konnten. Das Landgericht argumentierte, dass die verbotenen Informationen die Privatsphäre des Betroffenen betreffen und hauptsächlich dazu dienen, die Neugier der Leser zu befriedigen. Der Eingriff wurde vom Gericht als ungerechtfertigt angesehen.

Kontakt:
Prof. Dr. Christian Schertz
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 88 00 150
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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