Verwaltungsgerichtshof Mannheim: Putenmast als tierschutzwidrig eingestuft

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Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Haltungspraxis in der Putenmast als tierschutzwidrig eingestuft, unterstützt von der Albert Schweitzer Stiftung. Das Urteil betrifft einen Betrieb im Kreis Schwäbisch Hall, hat aber branchenweite Auswirkungen. Problematische Aspekte wie Bewegungsmangel, Fußballenveränderungen und fehlende Strukturierung im Stall wurden festgestellt. Das Gericht forderte Maßnahmen wie die Reduzierung der Besatzdichte und Strukturierung des Stalls. Das Schnabelkürzen für Puten wurde jedoch nicht infrage gestellt. Die Albert Schweitzer Stiftung engagiert sich gegen Massentierhaltung und fördert vegane Lebensweisen. Kontakt: Diana von Webel, presse@albert-schweitzer-stiftung.de.

Tierschutzverletzungen in der konventionellen Putenhaltung | Pressemeldung

Newsroom von Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Berlin (ots)

Das Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Rahmen seiner Urteilsbegründung die Haltungspraxis in der Putenmast als tierschutzwidrig eingestuft. Diese Entscheidung schließt sich teilweise der Ansicht des Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. und der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt an. Das Urteil hat Auswirkungen auf die gesamte Branche.

Erfolg gegen die Putenmastbranche

Der betroffene Putenmastbetrieb folgte den freiwilligen Haltungsvorgaben der Branche, die vom Veterinäramt als angemessen eingestuft wurden. Menschen für Tierrechte und die Albert Schweitzer Stiftung waren anderer Meinung und klagten, da sie die Haltung als tierschutzwidrig ansahen – eine Ansicht, der sich das Gericht anschloss.

Das Gericht stellte fest, dass das derzeitige Haltungssystem nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entspricht. Es führte aus, dass die industriellen Richtlinien zur Putenhaltung nicht artgerecht sind und nicht dem Wohl der Tiere dienen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Branche.

Kannibalismus, Schmerzen und gesundheitliche Probleme sind Fakt

Das Gericht bestätigte diverse Probleme in der Putenmast, darunter Bewegungsmangel, Fußballenveränderungen und Probleme mit dem Gefieder. Diese führen zu ernsthaften Gesundheitsproblemen bei den Tieren.

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Fazit: Haltung muss ungeachtet wirtschaftlicher Interessen angepasst werden

Das Gericht verpflichtete das Veterinäramt, die Haltung im betroffenen Betrieb neu zu bewerten und Verbesserungen anzuordnen. Dabei muss das Wohl der Tiere an erster Stelle stehen, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich gegen Massentierhaltung ein und fördert die vegane Lebensweise. Sie arbeitet daran, Tierschutzstandards zu erhöhen und den Konsum von Tierprodukten zu reduzieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressekontakt:

Diana von Webel
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
+49 30 400 54 68-15
presse@albert-schweitzer-stiftung.de

Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, übermittelt durch news aktuell

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