Neue Hoffnung: Experten empfehlen Reform des Paragraf 218

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Die Expertenkommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs könnte Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen, was eine positive Veränderung signalisiert. Die Diskriminierung von Frauen könnte damit enden, da sie ihr Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper ausüben. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen den Wegfall der Pflicht zur Beratung und der Drei-Tage-Frist vor dem Eingriff. Stattdessen sollte der Staat das Beratungsangebot ausbauen, um Schwangeren in Not zu helfen. Die Frankfurter Rundschau berichtet über diese möglichen Veränderungen, die Frauen mehr Entscheidungsfreiheit und Unterstützung bieten könnten.

Das Ende des Drucks | Pressemitteilung

Frankfurter Rundschau

Frankfurt (ots)

Was vom Bericht der Expertenkommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs bekannt ist, lässt hoffen: Die Zeit der Diffamierung könnte vorbei sein. Richtet sich die Ampel nach den Empfehlungen, wird Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Dort hatten die Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen eine Abtreibung vorgenommen werden darf, nichts zu suchen. Wenn eine Frau über ihren Körper selbst bestimmt, verübt sie keine Straftat, sondern nimmt ein Grundrecht wahr. Wegfallen sollten auch die Pflicht zur Beratung und die Drei-Tage-Frist, die Schwangere bis zum Eingriff einhalten müssen. Diese Gängelung unterstellt, dass sie sonst nicht in der Lage wären, eine reifliche Entscheidung zu treffen. Die Frist ist zudem nutzlos. Jedenfalls ist keine Statistik bekannt, wonach ungewollt Schwangere sich in diesen drei Tagen umentschieden hätten. Statt dessen sollte der Staat das Beratungsangebot ausbauen. Dann können Schwangere Hilfe auch in erreichbarer Entfernung finden.

Pressekontakt:

Frankfurter Rundschau
Ressort Politik
Telefon: 069/2199-3222

Original-Content von: Frankfurter Rundschau, übermittelt durch news aktuell

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